LG Heilbronn, Urteil vom 10.02.2023 - We 6 O 345/21

Online Glücksspiel Rückforderung von Spieleinsätzen – Passivlegitimation; Spieleraccount; Vertragsübernahme

Tags: charge-back, Entreicherung, EU-Ausland, Gewinnausschüttung, Glücksspiel, Leichtfertigkeit, Nichtigkeit, Online-Glückspiel, Online-Glücksspiel, Rahmenvertrag, Rechtsmissbräuchlichkeit, Rückforderung, Sittenwidrigkeit, Spieleinsatz, Spieleraccount, Spielhalle, Verbotsgesetz, Weiternutzung, § 134 BGB, § 242 BGB, § 817 BGB

1. Im Eröffnen eines Spieleraccounts (Spielerkonto) auf der Website eines im EU-Ausland ansässigen Anbieters von Online-Glücksspielen, durch einen Verbraucher unter Nutzung von dessen E-Mail-Adresse, liegt der Abschluss eines Rahmenvertrages, unter dessen Regelungssystem die einzelnen Spiele, Spieleinsätze und Gewinnausschüttungen durchgeführt und verbucht werden und mit dem die einzelnen Spiele, Einzahlungen und Gewinnausschüttungen somit untrennbar verbunden sind.
2. Dieser Vertrag unterliegt nach Art. 6 Abs. 1 lit. b) Rom I-VO regelmäßig deutschem Rechte, da der im EU-Ausland ansässige Anbieter von Online-Glücksspielen von dort aus seine gewerbliche Tätigkeit online auf den deutschen Markt, in deutscher Sprache, mit deutschem Kundenservice an primär deutsche Verbraucher ausrichtet.
3. Führt eine andere im EU-Ausland ansässige Betreibergesellschaft den bei der ursprünglichen Betreibergesellschaft unter der E-Mail-Adresse des Verbrauchers registrierten Spieleraccount samt erteilter ausländischer Lizenz unverändert fort, insbesondere unter identischer Domain und Website, so liegt darin regelmäßig bei objektiver Auslegung eine Vertragsübernahme des Rahmenvertrages samt der mit ihm verbundenen einzelnen Spiele, verbuchten Spieleinsätze und Gewinnausschüttungen, welcher der Verbraucher jedenfalls konkludent durch aktive Weiternutzung seines Accounts zugestimmt hat. Bei der vorgenannten Sachlage kann dem Verhalten des Verbrauchers kein Erklärungsgehalt dahingehend beigemessen werden, noch das Verhalten des Verbrauchers durch die neue Betreibergesellschaft objektiv dahingehend verstanden werden, dass dieser mit der neuen Betreibergesellschaft durch Weiternutzung seines Spieleraccounts oder gegebenenfalls Akzeptieren von neuen AGB einen gänzlich neuen Vertrag zu schließen gedenkt. Die neue Betreibergesellschaft ist hinsichtlich des Spieleraccounts und der mit diesem verbundenen Spiele, Spieleinsätze und Gewinnausschüttungen vielmehr Rechtsnachfolgerin der ursprünglichen Betreibergesellschaft und damit auch für Rückforderungsklagen passivlegitimiert.

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LG Erfurt, Beschluss vom 29.04.2024 - 8 O 1125/23

Tags: Art. 56 AEUV, charge-back, Dienstleistungsfreiheit, Erlaubnisverfahren, Erlaubnisvorbehalt, EuGH, fehlende Erlaubnis, Ince Fall, Kondiktion, Kondiktionsanspruch, Online, Online-Casino, Online-Sportwetten, pausiert, Sportwetten, unionsrechtswidrig, Veranstaltererlaubnis, Verfahrensaussetzung, Vorabentscheidungsverfahren, zivilrechtliche Sanktion, § 4 Abs. 1 GlüStV 2012

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EuGH, Schlussantrag vom 25.04.2024 - C-73/23

„Vorabentscheidungsersuchen – Steuerrecht – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 135 Abs. 1 Buchst. i – Befreiung von Glücksspielen mit Geldeinsatz – Unmittelbare Wirkung der Steuerbefreiungsvorschrift – Differenzierung zwischen Online-Glücksspielen und analogen Glücksspielen – Differenzierung zwischen unterschiedlichen Arten von Online-Glücksspielen (Lotterien und sonstigem Online-Glücksspiel) – Unzulässigkeit von Vorlagefragen – Zeitlich befristete Fortgeltung innerstaatlichen Rechts ohne vorheriges Vorabentscheidungsersuchen“

Tags: Art. 135 Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, Belgien, Besteuerung von Glücksspielen, Ermessen, Ermessensspielraum, hinreichend genau, Juliane Kokott, Mehrwertsteuer, Steuerbefreiungsvorschrift, unbedingt, unmittelbar anwendbar

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VG Arnsberg, Urteil vom 18.04.2024 - 5 K 2125/23

Tags: Art. 12 GG, Bemessungsmaßstab, Besteuerung, Bruttospieleinsatz, erdrosselnde Wirkung, Erhebung von Vergnügungssteuer, Spielgeräte, Spielhalle, Steuergegenstand, Steuersatzung, strukturelles Vollzugsdefizit, Vergnügungssteuer, Vergnügungssteuerbescheid

1. Es gibt keinen Rechtssatz, der vorschriebe, dass die Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit eine Bagatellsteuer zu sein habe.
2. Die Vergnügungssteuererhebung für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit verstößt nicht gegen die Mehrwertsteuersystemrichtlinie EGRL 112/2006 bzw. die Verbrauchsteuerrichtlinie EGRL 118/2008.
3. Der Steuersatz von 22 v.H. der Bruttokasseneinnahmen je Kalendermonat und Apparat für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit verstößt nicht gegen Art 12 GG, insbesondere entfaltet er keine erdrosselnde Wirkung.
4. Es ist Spielgeräteaufstellern möglich, unternehmerischen Verlusten durch eine Preiserhöhung entgegenzuwirken.
5. Zu dem Problem des strukturellen Vollzugsdefizits bei der Vergnügungssteuererhebung für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufgrund der Verbreitung illegaler Spielangebote (sog. Fun Games).
6. Die Erhebung von Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit steht mit Blick auf die Verbreitung illegaler Spielangebote nicht im Widerspruch zu anderen rechtlichen Bestimmungen.
7. Ergeht der abschließende Vergnügungssteuerbescheid, ist der Vorauszahlungs-bescheid im Sinne des § 124 Abs 2 AO 1977 auf andere Weise erledigt.

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OVG Lüneburg, Urteil vom 17.04.2024 - 1 LB 41/23

Abgrenzung von faktischen Baugebieten gemäß § 34 Abs. 2 BauGB; Kerngebietstypik einer Spielhalle

Tags: 100 qm, allgemeines Wohngebiet, Baugebiete, Bauvorbescheid, Mischgebiet, Schwellenwert, Spielhalle, Umfang der Spielhalle, Umnutzung, § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO

1. Eine Grundstücksgrenze kann auch ohne weitere trennende Elemente ausnahmsweise die Grenze zwischen zwei faktischen Baugebieten i.S.v. § 34 Abs. 2 BauGB bilden. Das setzt aber voraus, dass dort - auch äußerlich erkennbar - zwei in sich homogene, aber voneinander in der Nutzungsstruktur klar abgegrenzte Bebauungszusammenhänge aufeinandertreffen.

2. Eine Spielhalle mit einer Nutzfläche von 101 qm ist kerngebietstypisch i.S.v. § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO, wenn die in der gebotenen Gesamtschau zu betrachtenden weiteren Merkmale - hier Verbundstandort mit Gaststättenbetrieb, Ausstattung mit acht Geldspielgeräten, großzügige Öffnungszeiten, verkehrsgünstige Lage an überörtlicher Hauptverkehrsstraße - nicht ausnahmsweise ein anderes Bild ergeben.

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OLG Stuttgart, Urteil vom 12.04.2024 - 5 U 149/23

Rückforderungsanspruch gegen den Veranstalter von unerlaubten Online-Glücksspielen

Tags: Berufung, charge-back, Dienstleistungsfreiheit, Individualschutz, Individualschutzcharakter, Schutzgesetz § 4 GlüStV, Unionsrechtskonform, § 4 Abs. 4 GlüStV, § 812 BGB, § 823 Abs. 2 BGB

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OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.04.2024 - OVG 1 S 104/23

Geeignetheitsbestätigung; Spielgeräte; Änderung der Nutzungsart; bauliche Änderungen; Erledigung auf sonstige Weise

Tags: aufschiebende Wirkung, bauliche Veränderung, erlaubnisfreie Gaststätte, Erledigung, Geeignetheitserklärung, Geldspielgeräte, Nutzungsänderung, Spielhalle, Widerspruch, § 33c Abs. 3 GewO, § 43 Abs. 2 VwVfG

Die Geeignetheitsbestätigung nach § 33c Abs. 3 GewO erlischt gemäß § 43 Abs. 2 VwVfG bei einer wesentlichen, offen zu Tage tretenden Änderung der Nutzung und baulichen Gestaltung des ihren Gegenstand bildenden Aufstellungsortes.

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EuGH, Schlussantrag vom 25.04.2024 - C-741/22

„Vorabentscheidungsersuchen – Steuerrecht – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 135 Abs. 1 Buchst. i – Befreiung von Glücksspielen mit Geldeinsatz – Unmittelbare Wirkung der Steuerbefreiungsvorschrift – Differenzierung zwischen Online-Glücksspielen und analogen Glücksspielen – Differenzierung zwischen unterschiedlichen Arten von Online-Glücksspielen (Lotterien und sonstigem Online-Glücksspiel) – Unzulässigkeit von Vorlagefragen – Zeitlich befristete Fortgeltung innerstaatlichen Rechts ohne vorheriges Vorabentscheidungsersuchen – Mehrwertsteuerbefreiung als Beihilfe“

Tags: Art. 135 Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, Beihilfe, Belgien, Besteuerung von Glücksspielen, Ermessen, Ermessensspielraum, hinreichend genau, Juliane Kokott, Mehrwertsteuer, Steuerbefreiungsvorschrift, unbedingt, unmittelbar anwendbar, Unternehmer

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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.04.2024 - I-20 W 90/23

Tags: Festsetzung, Malta, Online-Glücksspiel, Ordnungsgeld, Ordnungshaft, Ordnungshaft für den Geschäftsführer, titulierte Unterlassungsforderung, Unterlassungsforderung, Wetten, Zwangsmittel, Zweitlotterien, § 890 ZPO

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BGH, Beschluss vom 22.03.2024 - I ZR 88/23

Tags: charge-back, Hinweisbeschluss, keine Erlaubnis, Konzession, ohne Rechtsgrund, Online-Sportwetten, Rückzahlungsanspruch, Sportwetten, Sportwetten-Verträge, § 812 BGB

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