EuGH, Urteil vom 21.09.2023 - C-831/21
Tags: Bemessungsgrundlage, Gewinnabschöpfung, Grundsatz ne ultra petita, selektiver Vorteil, Spielbank, Steuerregelung
Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 21. September 2023.; Fachverband Spielhallen eV und LM gegen Europäische Kommission.; Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Art. 107 Abs. 1 AEUV – Begriff der Beihilfe – Voraussetzung des selektiven Vorteils – Steuerliche Behandlung von Spielbanken in Deutschland – Gewinnabschöpfung – Teilweise Abzugsfähigkeit der aufgrund dieser Abschöpfung entrichteten Beträge von der Bemessungsgrundlage der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer – Beschluss der Europäischen Kommission – Zurückweisung einer Beschwerde am Ende der Vorprüfungsphase mit der Begründung, dass diese Abzugsfähigkeit keine staatliche Beihilfe darstelle – Getrennte Feststellung des Nichtvorliegens eines wirtschaftlichen Vorteils und der fehlenden Selektivität – Auf die Feststellung der fehlenden Selektivität beschränkte Klage vor dem Gericht der Europäischen Union – Ins Leere gehende Klage – Ermittlung des Bezugssystems oder der ‚normalen‘ Steuerregelung durch die Kommission – Zu diesem Zweck vorzunehmende Auslegung des geltenden nationalen Steuerrechts – Einstufung der Gewinnabschöpfung als ‚besondere Steuer‘, die als ‚durch den Betrieb veranlasste Aufwendungen‘ abzugsfähig ist – Grundsatz ne ultra petita.; Rechtssache C-831/21 P.
PDF downloaden (nur für registrierte Benutzer)
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.09.2023 - 3 L 64/23.Z
Glücksspielrechtliche Erlaubnis für eine Spielhalle
Tags: Ausnahmeregelung, Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Härtefallerlaubnisse, Landwirtschaft und Forsten, Mindestabstände, Tourismus, Übergangsregelung
1. Das Eingreifen der Ausnahmeregelung nach § 2 Abs. 6 Nr. 1 SpielhG LSA 2023 setzt voraus, dass der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach dem allgemeinen Inkrafttreten des Spielhallengesetzes vom 10. Mai 2023 - also ab dem 1. Juli 2023 - gestellt wurde.
2. Auch unter Berücksichtigung des Erlasses des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten vom 13. Juni 2023 über Übergangsregelungen für Spielhallen, die Mindestabstände unterschreiten, sind Härtefallerlaubnisse nach § 11 Abs. 2 SpielhG LSA 2012, deren Frist bereits vor dem Inkrafttreten des Spielhallengesetzes vom 10. Mai 2023 abgelaufen ist, nicht über den Zeitpunkt des Fristablaufs hinaus gültig.
PDF downloaden (nur für registrierte Benutzer)
OVG Saarland, Urteil vom 15.09.2023 - 1 A 109/21
Spielhallenrecht: Zur Bemessung des Mindestabstands zwischen zwei Spielhallen (Messung von Außenwand zu Außenwand)
Tags: Abstandskollision, Außenwand, Auslegung, Bemessung des Mindestabstands, gewerbefreundliche Auslegung, Willen des Gesetzgebers, § 3 Abs. 2 Nr. 2 SSpielhG
PDF downloaden (nur für registrierte Benutzer)
EuGH, Urteil vom 14.09.2023 - C-55/22
Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 14. September 2023.; NK gegen Bezirkshauptmannschaft Feldkirch.; Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 50 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Grundsatz ne bis in idem – Rechtskräftige Einstellung eines ersten Verfahrens, das wegen Verstoßes gegen eine Bestimmung des nationalen Glücksspielrechts eingeleitet wurde – Verwaltungsstrafe, die wegen eines auf demselben Sachverhalt beruhenden Verstoßes gegen eine andere Bestimmung dieses Rechts verhängt wurde – Einstellung des ersten Verfahrens wegen einer falschen rechtlichen Einordnung des begangenen Verstoßes
Tags: materielle Tat, nationales Glücksspielrecht, ne bis in idem, Straftat, Strafverfahren, Verstoß
PDF downloaden (nur für registrierte Benutzer)
OVG NRW, Beschluss vom 06.09.2023 - 4 A 1974/21
Tags: Geeignetheitsbestätigung, Kontrolle, Schankwirtschaft, Umsatz, Wettvermittlungsstelle, Widerruf
PDF downloaden (nur für registrierte Benutzer)
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.09.2023 - 3 M 71/23, 3 M 50/23
Anhörungsrüge - Glücksspielrecht -
Tags: Anhörungsrüge, Diskriminierungsfreiheit, Gemeinsame Leitlinien, Transparenz, Umlaufbeschluss, Untersagungsverfügung, Zuverlässigkeitsprognose
PDF downloaden (nur für registrierte Benutzer)
VG Düsseldorf, Urteil vom 01.09.2023 - 3 K 8164/21
Erlaubnisvorbehalt für das Betreiben einer stationären Wettvermittlungsstelle; Nebengeschäftsverbot für Wettvermittlungsstellen; Auflage bezüglich der Anzeigepflicht baulicher bzw. räumlicher Veränderungen der Wettvermittlungsstelle
Tags: Auflage, Erlaubnisvorbehalt, Nebengeschäftsverbot, räumliche Veränderung, stationäre Wettvermittlungsstelle
1. Das im Land Nordrhein-Westfalen geltende sog. Nebengeschäftsverbot für Wettvermittlungsstellen gemäß § 13 Abs. 3 Sätze 1 und 2 AG GlüStV NRW (juris: GlüStVtr NW 2021), wonach die Wettvermittlung im Nebengeschäft unzulässig ist und die Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle nur für die Vermittlung im Hauptgeschäft erteilt werden darf, ist mit Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar.(Rn.106)
2. Eine der Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle beigefügte Nebenbestimmung, durch die dem Wettveranstalter aufgegeben wird, der Erlaubnisbehörde bauliche bzw. räumliche Veränderungen der Wettvermittlungsstelle spätestens zwei Wochen vor Beginn des Umbaus oder der räumlichen Veränderung unter Vorlage entsprechender Nachweise schriftlich anzuzeigen, begegnet keinen rechtlichen Bedenken.(Rn.213)
im Wesentlichen gleichlautende Entscheidungen: VG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2023 - 3 K 8551/22; VG Düsseldorf, Urteil vom 01.09.2023 - 3 K 1460/23; VG Düsseldorf, Urteil vom 01.09.2023 - 3 K 6352/21
PDF downloaden (nur für registrierte Benutzer)
OVG NRW, Beschluss vom 30.08.2023- 4 B 1/23
Tags: Auswahlentscheidung, Duldung, effektiver Rechtsschutz, Erlaubnisverfahren, Ordnungsverfügung, vorläufiger Rechtsschutz
PDF downloaden (nur für registrierte Benutzer)
OVG NRW, Beschluss vom 30.08.2023 - 4 B 17/23
Tags: Auswahlentscheidung, Duldung, effektiver Rechtsschutz, Erlaubnisverfahren, Ordnungsverfügung, vorläufiger Rechtsschutz
PDF downloaden (nur für registrierte Benutzer)
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.08.2023 - OVG 1 S 56/23
Tags: Ermessensanspruch, gebundener Anspruch, Glücksspielstaatsvertrag 2021, Nebenbestimmungen, Wettvermittlungsstelle
1. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 hat die Entscheidung über die Ausgestaltung des Anspruchs auf die Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle als gebundener Anspruch oder als Ermessensanspruch den Ländern überantwortet. 2. Das Berliner Recht sieht in § 9 Abs. 4 Satz 6 i. V. m. § 7 Abs. 3 Satz 1 AGGlüStV 2021 ausdrücklich vor, dass zur Sicherstellung der in § 1 GlüStV 2021 festgelegten Ziele Vorgaben zur Ausgestaltung der Wettabgabe gemacht werden können. Die Regelungen können grundsätzlich eine tragfähige Ermächtigungsgrundlage für Nebenbestimmungen sein, mit denen dem Wettvermittler (über den Wettveranstalter) aufgegeben wird, Wettverträge nur unter Einbindung seines Personals abzuschließen.
PDF downloaden (nur für registrierte Benutzer)